Stand: 22.04.2025
Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise dieser Hausordnung.
Bei Fragen jeglicher Art wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Gedenkstätte Hoheneck.
Die Gedenkstätte Hoheneck befindet sich auf dem Gelände des Kultur- und Gedenkortes Hoheneck, dessen Eigentümerin die Stadt Stollberg ist. Der Gebäudekomplex des Kultur- und Gedenkortes Hoheneck steht durch seine baugeschichtliche sowie landschafts- und stadtbildprägende Bedeutung unter Denkmalschutz.
Die Gedenkstätte Hoheneck ist ein bedeutender Ort des Erinnerns, der an die Geschichte des ehemaligen DDR-Frauengefängnisses Hoheneck erinnert. Bis 1989 waren in Hoheneck etwa 24.000 Frauen inhaftiert, darunter 8.000 aus politischen Gründen. Die Haftbedingungen waren unmenschlich, geprägt von Entbehrungen, Zwangsarbeit und fehlender Würde.
Die Eröffnung der Gedenkstätte Hoheneck im Jahr 2024 markiert das Ende eines langen Kampfes um die Anerkennung des Leids dieser Frauen und die Verankerung ihrer Schicksale im nationalen Gedächtnis. Der Geschäftsführung der Gedenkstätte Hoheneck obliegt es im Rahmen des Ihnen zustehenden Hausrechts, eine Hausordnung zu erlassen. Diese dient dazu, die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten, die historische Substanz des Ortes zu schützen und eine respektvolle Atmosphäre zu fördern, die der Bedeutung des Ortes angemessen ist.
1. Verbotene Gegenständen und Aktivitäten
2. Allgemeines Verhalten
Das Verhalten sollte von Rücksichtnahme geprägt sein. Dazu gehört angemessene Kleidung, die Aufsichtspflicht für Kinder und die Befolgung der Anweisungen des Museumspersonals.
Gedenkstätten erfordern aufgrund ihrer besonderen Bedeutung als Orte der Erinnerung und des Gedenkens zusätzliche Verhaltensregeln, die über die allgemeinen Museumsrichtlinien hinausgehen. Der Fokus liegt hier auf der Wahrung einer würdevollen und respektvollen Atmosphäre.
Aktivitäten, die als respektlos oder verharmlosend empfunden werden könnten, sind in der Regel untersagt. Dazu gehören Freizeitaktivitäten, lautes oder ausgelassenes Verhalten und unangemessene Kleidung. Besucher sollten sich bewusst sein, dass sie einen Ort besuchen, der an menschliches Leid und politische Unterdrückung erinnert.
Für die Gedenkstätte Hoheneck, die an das ehemalige DDR-Frauengefängnis erinnert, sind spezifische Regeln relevant.
So ist das Tragen von Kleidung oder Symbolen, die mit extremistischen Gruppen in Verbindung gebracht werden, untersagt. Dies dient dazu, die Verbreitung von Ideologien zu verhindern, die dem Zweck der Gedenkstätte Hoheneck entgegenstehen. Ebenso wird Respekt vor der Menschenwürde aller, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe oder Religion, gefordert. Die Gedenkstätte Hoheneck soll ein Ort sein, der Verständnis fördert und Diskriminierung
verurteilt. Politische Kampagnen oder Demonstrationen sind in der Regel untersagt, um den Fokus auf das Gedenken zu richten und aktuelle politische Agenden in den Hintergrund treten zu lassen. Unterlassen des Platzierens von unautorisierten Gegenständen oder Dekorationen. Solche unkontrollierten Platzierungen können das Erscheinungsbild der Gedenkstätte Hoheneck beeinträchtigen und möglicherweise Schäden verursachen.
In Deutschland basiert das Hausrecht auf dem Eigentum am Grundstück (§ 903 BGB), dem Besitz (§ 858 ff. BGB) und dem Grundgesetz, insbesondere dem Artikel 13 über die Unverletzlichkeit der Wohnung.
Die Geschäftsführung der Gedenkstätte Hoheneck, die als öffentlich-rechtliche Einrichtung im Eigentum der Gedenkstätte Hoheneck gGmbH ist, über gemeinsam mit der Stadt Stollberg als Eigentümerin des gesamten Geländes dieses Hausrecht aus.
Die Autorität der Geschäftsführung in dieser Angelegenheit ergibt sich aus seiner Rolle als gesetzlicher Vertreter der gGmbH (§ 35 Abs. 1 GmbHG). Die gGmbH als juristische Person kann ihre Rechte nicht selbst wahrnehmen, sondern agiert durch ihre Organe, insbesondere der Geschäftsführung. Diese Rechte können durch die Geschäftsführung an Dritte weitergegeben werden.
Dieses Recht gibt der Geschäftsführung sowie den Mitarbeitern bzw. deren Beauftragten die Befugnis zu bestimmen, wer das Gelände betreten und sich dort aufhalten darf.
Diese Hausordnung tritt am 22.04.2025 in Kraft.
Dipl.-Ing. (BA) Andreas Christian Ahner
Geschäftsführer Gedenkstätte Hoheneck gGmbH
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in der Gedenkstätte Hoheneck.