1950 Übernahme durch das MdI (Ministerium des Innern der DDR)
Mitte des 20. Jahrhunderts finden sich die Anfänge des Frauengefängnisses Hoheneck als zentrale Frauenhaftanstalt der DDR. Mit Beginn der DDR-Zeit 1949 wurden nach langer Zeit wieder weibliche Gefangene in Hoheneck untergebracht. Von zentraler Bedeutung war der 1. Februar 1950. Zu diesem Zeitpunkt übernahm das Ministerium des Innern der DDR das Gefängnis. Hier liegt der Beginn des größten und berüchtigtsten Frauengefängnisses der DDR.
1950 Auflösung der „Speziallager“ und Überführung nach Hoheneck
Als Stunde Null in der DDR-Geschichte Hohenecks kann der 11. Februar 1950 gelten. An diesem Tag kamen in das vollständig geräumte Gefängnis in Stollberg/Erzgebirge 1.119 Frauen und 30 Kleinkinder. Allesamt waren sie zwischen 1945 und 1950 durch sowjetische Militärtribunale (SMAD) verurteilt und zuletzt im Speziallager Sachenhausen interniert.
Zwei Monate nach der Ankunft der Frauen wurde den Müttern eine Untersuchung ihrer Kinder vorgetäuscht und deren Kinder ins Kinderheim gebracht. Von der Gesamtzahl der inhaftierten Frauen hatte ungefähr die Hälfte von ihnen bereits Kinder, die sie zurücklassen mussten. Im Hohenecker Gefängnis wurden auch Kinder geboren. In der gesamten Zeit der DDR waren die inhaftierten Mütter von ihren Kindern während der Haftzeit getrennt. Die Kinder verblieben im Kinderheim, bei Angehörigen oder wurden zwangsadoptiert. Die Frauen mussten oft mit dem schweren Schicksal kämpfen, nicht zu wissen, ob sie ihre Kinder jemals wiedersehen werden.
Wer von der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) verurteilt wurde, erhielt meist hohe Haftstrafen, nicht selten bis zu 25 Jahre. Die Inhaftierung war häufig willkürlich. Viele der Frauen waren aufgrund von Spionageverdacht, antisowjetischer Propaganda oder Beihilfe zum Landesverrat verurteilt. Banal erscheinende Äußerungen und Handlungen wurden als Delikt geahndet und hart bestraft.
1951/1952 Bau des Kulturhauses und der Garagenkomplexe
Am Standort in Hoheneck wurde um 1951/1952 ein Kulturhaus und Garagenkomplexe errichtet.
1953 Hungerstreik in Hoheneck
Wenige Monate nach dem Volksaufstand in der DDR, im Oktober 1953, kam es zu einem dreitätigen Hungerstreik, an dem sich über 1000 Frauen beteiligten. Auslöser war eine Zeitungslektüre, durch die die Frauen davon erfahren hatten, dass viele ihrer Mitverurteilten, oft als Rädelsführer, aus der sowjetischen Haft entlassen werden würden. Als sich keine Aussicht auf Revision der eigenen Urteile bot, kam es zu dem mehrtägigen Hungerstreik. Die Frauen wollten damit die Überprüfung ihrer Urteile durch eine deutsch-sowjetische Kommission erwirken. Die Anstaltsleitung zeigte sich unnachgiebig. Die Rädelsführerinnen wurden aus der Gruppe herausgelöst und in andere Gefängnisse überstellt.
Im Januar 1954 kamen 680 SMAD-Verurteilte durch eine Teilamnestie frei, durch die zwei Jahre später erfolgte Amnestie nochmals rund 240.
Mit dem Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. Dezember 1957 wurde der Katalog an Straftaten, die als staatsfeindlich klassifiziert worden sind, neu systematisiert. Ideologischer Nukleus für die gesamte Strafvollzugspolitik blieb §137 der Verfassung von 1949:
„Der Strafvollzug beruht auf dem Gedanken der Erziehung der Besserungsfähigen durch gemeinsame produktive Arbeit.“
Dieser Vorgabe verpflichtet, wurden seit Ende 1956 alle Strafgefangenen der DDR zum Arbeitseinsatz herangezogen. Die Leistungen, die eine Gefangene ablieferte, waren die ausschlagegebende Bewertungsgrundlage ihres Gesamtverhaltens. Wurden die vorgegebenen Normen verfehlt, drohten den Strafgefangenen empfindliche Strafen bis hin zum Arrest in der Dunkelzelle.
1965 - 1976 Abteilung für weibliche Jugendliche
Jugendliche Strafgefangene wurden aus dem Haftarbeitslager Himmelmühle sowie aus dem Jugendhaus Hohenleuben nach Hoheneck überführt. Ab 1974 bestand für Inhaftierte die Möglichkeit, den 8.-Klassen-Abschluss sowie einen Teilfacharbeiterabschluss zu erwerben.
1969/1970 Errichtung des Hundelaufs
Zur zusätzlichen Absicherung des Gefängnisses wurde 1969/70 ein Hundelauf außerhalb der Umwehrungsmauer eingerichtet.
1974 Errichtung des Arrestbereichs im Südflügel
In einem Teil des Erdgeschosses im Südflügel wurden verschiedene Arrestzellen eingerichtet. Darunter befinden sich drei Zellen mit einer zusätzlichen Vergitterung in der Zelle – dem sogenannten Tigerkäfig sowie eine Dunkelzelle.
1975 Fertigstellung der zentralen Warmwasseraufbereitung im Westflügel
Mit der Fertigstellung der zentralen Warmwasseraufbereitung im Westflügel 1975, die fortan die Versorgung der dortigen Zellen mit Kalt- und Warmwasser garantieren sollte, wurde eine Verbesserung der versorgungstechnischen Anlagen in Hoheneck erzielt. Weiterhin wurde begonnen, auf allen Etagen Dusch- und Baderäume bereitzustellen, was zudem den Tagesablauf vereinfachte, da die bis dahin langen Wege in den Keller nun wegfielen.
1975 - 1984 Außenstelle Freiberg
Zur Strafvollzugseinrichtung Hoheneck gehörte zur damaligen Zeit das Standkommando Freiberg, das für ca. 120 Insassen konzipiert war. Weitere politische Häftlinge waren an diesem Standort inhaftiert.
1977 Änderung des Strafvollzugsgesetzes der DDR
Obwohl ein neues Strafvollzugsgesetz, das bessere Haftbedingungen veranlassen sollte, verabschiedet wurde, blieben der militärische Drill und der erniedrigende „sozialistische Strafvollzug“ in den überfüllten Zellen von Hoheneck bestehen.
1978 Errichtung Personenschleuse
Zwischen dem Ostflügel (Innenverwaltung) und dem Südflügel (Zellentrakt) wird eine Personenschleuse gebaut. Zwei Rolltore verhindern die Sicht zwischen Innenhof und Außenring.
1980 - 1988 Instandsetzung des Südflügels
1980 wurde mit der längst überfälligen Instandsetzung des Südflügels begonnen, etwa 100 Jahre nach dessen Erbauung. Die Renovierung sämtlicher Zellen, allesamt seit Ende der 1970er Jahre mit neuem Mobiliar ausgestattet, wurde 1988 abgeschlossen.